Haftung für Bürgerreporter: Landgericht Essen stärkt Verantwortung von Medienunternehmen
Das Landgericht Essen hat entschieden, dass Medienunternehmen für fehlerhafte Inhalte von „Bürgerreportern“ haften, die auf ihren Plattformen veröffentlicht werden. Im Fokus stand das Nachrichtenportal „Lokalkompass“ der Funke Medien NRW GmbH, das Artikel sowohl von professionellen Journalisten als auch von Bürgerreportern veröffentlicht. Ein Bürgerreporter hatte im Oktober 2024 in einem Beitrag einen Kommunalpolitiker unbegründet der Beihilfe zu Kindesmissbrauch bezichtigt. Obwohl der Beitrag nach einer Abmahnung gelöscht wurde, lehnte das Portal weitergehende Haftung ab. Das LG Essen entschied jedoch zugunsten des Betroffenen: Die Veröffentlichung verletzte dessen Persönlichkeitsrecht, da sie auf einer unwahren Tatsachenbehauptung beruhte und ohne Stellungnahme oder Beweise erfolgte.
Das Gericht stellte fest, dass der Portalbetreiber den Inhalt der Bürgerreporter-Beiträge als eigene Verantwortung darstellte. Weder die Plattform noch die Beiträge machten für Leser deutlich, dass sie von Laien stammen. Zudem nutzte das Medienunternehmen die Beiträge kommerziell, etwa in Anzeigenblättern, und beanspruchte umfassende Nutzungsrechte. Das Urteil fordert Medienunternehmen auf, klar zwischen professionellen und Laieninhalten zu unterscheiden, um rechtliche Risiken zu minimieren. lto.de